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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Die Neue Zeitung

4.2.1921

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Der Fastenhirtenbrief der Bischöfe.

Die Bischöfe Oesterreichs haben einen Hirtenbrief an die Katholiken ihrer Diözesen gerichtet, der sich in scharfen Worten gegen gewisse Auswüchse der Zeit wendet, die als Grundübel gegeißelt werden. "So kann es nicht weitergehen oder wir gehen alle zugrunde", heißt es zu Beginn des Schreibens.

Gegen die Sinnenlust

Das erste Grundübel unserer Zeit wird die Fleischeslust, das ist ausgelassene Sinnenlust, genannt. "Unsittliche Kino- und Theaterstücke", heißt es, "vergiften die Unschuld im Kindesherzen und ertöten den letzten Rest christlichen Schamgefühles in dem Erwachsenen; schamlose Auslandstänze entehren die Würde deutscher Frauen und Kleidermoden bürgern sich ein in Frauen- und Kinderwelt, daß man den Weheruf des Herrn versteht: "Wehe der Welt um der Aergernisse willen!"

Unsäglicher Schmutz häuft sich in Kunst und Literatur, die ihre Weihe verloren, ihren Beruf eingebüßt haben. Aber am tiefsten nagt das unkeusche Laster am Familienleben, aus dem das Leben der Menschheit quillt. Ehen werden leichtsinnig geschlossen und noch leichtsinniger wieder getrennt und gelöst gegen alle Gebote und Verbote Gottes und der Kirche; selbst staatliche Behörden haben sich das Recht angemaßt, zu trennen, was Gott verbunden hat - und doch sind solche

staatliche Dispensehen für Katholiken,

auch wenn sie vom Glauben abfallen, zweifellos unerlaubte Verbindungen.

Christliches Volk des 20. Jahrhunderts, schaffe das Böse aus deiner Mitte hinweg, greife zur Selbsthilfe, protestiere in Massen gegen solche Sittenverderbnis und führe unerbittlichen Kampf gegen alle Schänder deiner sittlichen Reinheit.

Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen!

Auch in einer Republik sind Volk und Volksvertreter dem höchsten Herrn und Gesetzgeber verantwortlich, ihm, durch den allein die Könige herrschen und die Gesetzgeber das Recht haben, Gesetze zu beschließen. Volk und Herrscher haben ihre Gewalt von Gott, aber keine Gewalt gegen Gott und es gibt kein Staatsrecht im Wiederspruch mit Gottesrecht; ja, in solchem Falle müßte man Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Wir können darum auch den Verfassungsgesetzen unseres Bundesstaates nur so lange zustimmen, als sie nicht offenkundig die göttliche Rechtsordnung durchbrechen und die göttlichen und wohlerworbenen Rechte der Kirche nicht schmälern. Solche unbestreitbare Rechte besitzt die Kirche vor allem hinsichtlich der Schule.

Kein Terror.

Jedermann achte des anderen Recht und Ueberzeugung. Man kann sie bekämpfen mit Gründen, aber man darf sie nicht unterdrücken mit roher Gewalt und ungesetzlichem Terror. Wer Märtyrer schafft, stärkt nur die Reihen der Gegner. Zu den Gewaltmitteln zählen namentlich auch die regellosen und willkürlichen Streiks unserer Tage, die das Gesamtwohl der Bevölkerung auf tiefste schädigen; die Urheber solcher Streiks handeln gewissenlos und gegen das Wohl des Staates.

Oder will man wirklich auf diesem Wege allmählich die Bahn freimachen für jene Hölle, die man Bolschewismus heißt und die das Massengrab der Menschheit bedeutet? Wir warnen darum alle besonnenen Führer und alle einsichtsvollen Mitglieder der Gewerkschaften und Organisationen, ja die gesamte Oeffentlichkeit: Tut niemand Gewalt noch Unbill an!

Eine entsetzliche Verantwortung laden alle auf sich, die unsere warnende Stimme überhören.

Historischer Zeitungsartikel: Die Neue Zeitung, 4.2.1921

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