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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Wiener Zeitung

3.8.1920

Historisches Logo der Zeitung »Wiener Zeitung«

Kondensmilch in Gast- und Kaffeehäusern.

Um einerseits den aus den Kreisen der Gast- und Schankgewerbetreibenden wiederholt geäußerten Wünschen Rechnung zu tragen, andererseits aber die Frischmilch ausschließlich den Kindern und Kranken zuzuführen, hat die niederösterreichische Landesregierung mit einer in der vorliegenden "Wiener Zeitung" verlautbarten Verordnung gestattet, daß vom 5. August angefangen in Gast- und Kaffeehäusern Trocken- und Kondensmilch, die ja nur aus dem Auslande stammt, verwendet wird. Gleichzeitig wurde die Verabreichung von Frischmilch in diesen Betrieben ausnahmslos verboten.

Demnach verlieren die einer Reihe von Volkskaffeehäusern seinerzeit erteilten Ausnahmsbewilligungen zur Verabreichung von Frischmilch mit dem 5. August ihre Gültigkeit. Hiedurch wird eine nicht unbeträchtliche Milchmenge für die Versorgung der Kinder und Kranken verfügbar. Ein weiteres Quantum an Frischmilch wird diesem Zwecke zweifellos auch dadurch zugeführt werden, daß anzunehmen ist, daß manche Betriebsinhaber, die in ihren Betrieben verbotswidrig Frischmilch ausschenkten, in Hinkunft infolge der festgesetzten empfindlichen Straffolgen - im Wiederholungsfalle wird unbedingt mit der Gewerbeentziehung vorgegangen - davon absehen werden.

Die Unterbehörden werden angewiesen, die Betriebe in dieser Richtung strengstens zu beaufsichtigen, und die Bevölkerung gebeten, jeder Verabreichung von Frischmilch beim Kriegswucheramte zur Anzeige zu bringen.

Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 3.8.1920

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