8.3.1919
Die Verhandlungen wegen Einführung der achtundvierzigstündigen Arbeitswoche im Wiener Baugewerbe haben endlich damit ihre Erledigung gefunden, daß für das gesamte Baugewerbe ... die achtundvierzigstündige Arbeitswoche gilt. Die Arbeit beginnt an allen sechs Tagen der Woche um 7 Uhr früh und endet in den ersten fünf Tagen der Woche um 5 Uhr nachmittags, am Samstag um 1 Uhr mittags. Die Mittagspause beträgt in den ersten fünf Tagen eine Stunde täglich, die Frühstückspause eine halbe Stunde täglich.
Die Löhne samt Teuerungszulage sind auch auf die Achtundvierzigstundenwoche umgerechnet und ergeben für die einzelnen Kategorien folgende Sätze für die Stunde: Maurer im ersten Gehilfenjahr 2.32 Kronen, im zweiten Gehilfenjahr 2.48 Kronen, für alle übrigen Maurer 2.65 Kronen, Fassadenmaurer 3.32 Kronen, Gipsdielenmaurer 3.54 Kronen, Gerüster 2.15 Kronen, Hilfsarbeiter 1.82 Kronen, Gipserhilfsarbeiter 2.15 Kronen, Frauen 1.38 Kronen, gewöhnliche Betonarbeiter 1.87 Kronen, Eisenbieger und Schaler 1.95 Kronen.
Dieser Artikel ist auch zu lesen in:
Dokumentation zur österr. Zeitgeschichte 1918 - 1928
(Christine Klusacek, Kurt Stimmer)
Jugend und Volk
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.