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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Wiener Landwirtschaftliche Zeitung

5.10.1910

Historisches Logo der Zeitung »Wiener Landwirtschaftliche Zeitung«

Eiskonservierung und Fleischvergiftung.

Der Leiter der kgl. bakteriologischen Untersuchungsanstalt in Neunkirchen, Bayern, Dr. H. Conradi macht in der "Münchner medizinischen Wochenschrift" darauf aufmerksam, daß durch die Gepflogenheit, das Fleisch behufs Konservierung auf das Eis zu legen, eine Vergiftung des Fleisches durch pathogene Bakterien, besonders durch den Bacillus paratyphosus B. eintreten könne.

Diese Möglichkeit liegt bei Natureis vor, das aus offenen Flußläufen gewonnen wird. Dr.Conradi fand in 151 an sieben verschiedenen Tagen eingelieferten Proben derartigen Eises 18 mal Paratyphusbazillen. Da sich die Bazillen nachweislich über ein Vierteljahr lang den Winter hindurch ungeschwächt im Natureis zu erhalten vermögen, so sei es wahrscheinlich, daß sie sich auch bis in den Sommer hinein behaupten und bei direkter Berührung des Fleisches mit Natureis zu Fleischvergiftungen führen.

Dies geschieht gerade im Sommer am häufigsten, wobei außerdem an heißen Tagen eine Vermehrung der mit dem Schmelzwasser in das Fleisch eingedrungenen Paratyphuskeime und ihrer giftigen Stoffwechselprodukte stattfindet. Da diese Säfte der Kochhitze widerstehen, so erscheint eine Fleischvergiftung auch bei dem Genusse des gekochten Fleisches möglich. Ferner kann natürlich auch durch Eisgetränke, die Roheis enthalten, eine Paratyphuserkrankung erfolgen.

Schließlich führt Dr. Conradi auch die Wurstvergiftung auf den Umstand zurück, daß manche Fleischhauer dem Fleischbrei bei Erzeugung der Würste Roheis beimengen. Auf Grund seiner Ausführungen kommt der Genannte zu dem Schlusse, daß beim Wasser in gefrorenem Zustande derselbe sanitäre Schutz wie beim Trinkwasser am Platze sei und die Sanitätsbehörden daher darüber zu entscheiden haben, ob sich eine öffentliche Wasserstelle zur Entnahme von Eis eigne oder ob eine Bezugsquelle von Roheis infektiösen Verunreinigungen ausgesetzt sei.

Bei Infektionsverdacht sei eine Sperrung der Eisentnahme zu verfügen und überhaupt die amtliche Begutachtung jeder Bezugsquelle des Roheises obligatorisch zu machen. Endlich verlangt Dr. Conradi, daß die Verwendung von Roheis behufs Konservierung und Zubereitung von Fleisch und anderen Nahrungsmitteln verboten werde, falls nicht erwiesen ist, daß dasselbe aus einem infektionsfreien Wasser stammt.

Historischer Zeitungsartikel: Wiener Landwirtschaftliche Zeitung, 5.10.1910

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