Gandhis Mörder zum Tod verurteilt
Neu-Delhi. Ein Sondergerichtshof verurteilte den Mörder Mahatma Gandhis, den 36jährigen Nathuram Vinayas Godse, und seinen Komplicen Narayan Aple, der als treibende Kraft bei dem Mordplan bezeichnet wurde, zum Tod durch den Strang. Fünf Mitangeklagte wurden zu zwanzigjähriger Zwangsarbeit verurteilt. Godse hatte alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zugegeben und erklärt, daß er keine Gnade wünsche. Er beendigte sein Schlußwort mit dem Ruf: "Es lebe das unteilbare Indien!". (Die Hauptkritik Godses an Gandhi war gewesen, daß Gandhi den Mohammedanern gegenüber eine Befriedungspolitik betrieben und die Schaffung Pakistans ermöglicht habe.) Die fünf zu zwanzigjähriger Zwangsarbeit verurteilten Angeklagten hatten sich nicht schuldig erklärt.
Historischer Zeitungsartikel: Arbeiter-Zeitung, 11.2.1949