Auto und Luftschutz.
Die Luftschutzreferate der Landeshauptmannschaften haben durch diese die Automobilisten auffordern lassen, für die Scheinwerfer der Kraftfahrzeuge Scheiben aus Blech oder ähnlichem Material anzuschaffen, die genau auf die Scheinwerfer passen und nur einen Schlitz von anderthalb Zentimeter Breite und fünf bis sechs Zentimeter Länge freilassen. Bei Fliegergefahr und während der Verdunklungsübungen des Luftschutzes werden künftig alle Kraftfahrzeuge nur mit solchen Abblendungsvorrichtungen fahren dürfen.
Historischer Zeitungsartikel: Neues Wiener Journal, 31.12.1935