31.5.1910
Dem Grafen Max v. Tauffkirchen, der sich, seine Frau und seine sieben Kinder von dem Ertrage einer kleinen Pachtwirtschaft ernährt, wurde die Führung des Grafentitels untersagt, da nach dem bayerischen Adelsgesetz die Ausübung eines Gewerbes bei offenem Ladengeschäft sich nicht mit dem Adel verträgt und deshalb die Suspendierung des Adels erfolgen muß.
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