14.2.1926
Der parlamentarische Untersuchungsausschuß zur Beratung des Kraftfahrgesetzes hat gestern den von der Regierung vorgelegten Entwurf mit einer Reihe von Abänderungsanträgen angenommen. Ein Teil dieser Anträge wird nicht im Gesetz, sondern in der zu erlassenden Kraftfahrverordnung Aufnahme finden. Insbesondere wurde die Schaffung eines Kraftfahrbeirates beschlossen. Der Entwurf kommt am Dienstag in den Vollausschuß und voraussichtlich am Donnerstag ins Plenum des Nationalrates.
Bei der Wiener Polizeidirektion wird in Hinkunft ein Evidenzbureau für Chauffeuranwärter errichtet werden. Bei Einziehung des Führerscheins muß vor der behördlichen Entscheidung eine Kommission von Fachmännern angehört werden. Für die Eröffnung von Fahrschulen wird künftighin die Erlaubnis des Landeshauptmannes eingeholt werden müssen. Das Mindestalter für Berufschauffeure wurde mit 21 Jahren festgesetzt.
Dem Gesetze unterliegen auch die Lenker von Motorrädern. Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit wurde beschlossen, daß diese nur so weit gesteigert werden darf, daß Personen und Eigentum nicht gefährdet werden. Schwere und Lastenautos dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten. Innerhalb von Ortschaften dürfen Autos nur mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 Kilometer fahren.
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