20.4.1910
Die Angestellten des Raitzenbades, des Skt. Lukasbades und des Kaiserbades richteten an den Magistrat Eingaben, in welchen sie bitten, die Sonntagsruhe auf die Bäder nicht auszudehnen. In der Begründung dieses Gesuches legen sie dar, daß die Sonntagsruhe für sie einen schweren materiellen Verlust bedeuten würde, da gerade Sonntag nachmittags die Bäder am stärksten besucht sind. Auch benötigen sie nicht die Sonntagsruhe, weil nachmittags stets die Hälfte des Personals frei hat.
In der gleichen Sache wendeten sich auch die genannten Heilbäder an die Stadtbehörde. Sie bezeichnen die Einführung der Sonntagsruhe in den Heilbädern als eine sanitäre und hygienische Benachteiligung des Publikums. Ein großer Teil der Besucher der Heilbäder sei berufsmäßig nur Sonntag nachmittags in der Lage, von den Heilbädern Gebrauch zu machen. Unter eine andere Beurteilung fallen die Luxus- und Reinigungsbäder, hinsichtlich welcher der Einführung der Sonntagsruhe vom Standpunkte der sanitären Interessen des Publikum kein Hindernis entgegenstehe.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.