16.12.1899
Kürzlich wurde der Gastwirth Georg Pischinger beim Strafbezirksgerichte Josephstadt wegen Uebertretung des Lebensmittelgesetzes verurtheilt, weil er einen Bierrest aus dem Fasse zum Auftheilen ins frische Bier bereit hielt.
Das Auftheilen sollte der Schankgehilfe Johann Buchner besorgen, der sich deshalb gestern beim Strafbezirksgerichte Josephstadt gleichfalls wegen Uebertretung des Lebensmittelgesetzes zu verantworten hatte. Er wurde im Sinne der Anklage zu drei Tagen Arrests verurtheilt.
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