27.3.1914
Nach einer alten Verordnung des Königreichs Sachsen ist den Lehrern, d. h. den Volksschullehrern, die Ausübung der Jagd verboten. Der sächsische Kultusminister Dr. Beck hat selbst diese Verordnung als "antiquiert" bezeichnet. Vor kurzem ging nun durch die Tagespresse die Nachricht, daß das sächsische Kultusministerium den Volksschullehrern grundsätzlich die Jagderlaubnis verweigere.
Dies trifft jedoch nicht zu, indem wohl die Erlaubniserteilung in einigen Fällen nach Prüfung der Sachlage abgelehnt, in anderen Fälle jedoch Dispensen von der oben erwähnten Bestimmung erteilt wurden. Von einer prinzipiellen Erlaubnisverweigerung der Ausübung der Jagd für Volksschullehrer in Sachsen kann also keine Rede sein.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.