5.1.1916
Wie wir bereits in unserem Blatte mitteilten, soll nun im Anschlusse an die Ausmahlungsvorschriften demnächst zur Streckung der Brotfrüchte eine zwanzigprozentige Surrogierung bei der Brotbereitung vorgenommen werden. Sie wird wahrscheinlich vorerst in der Beimengung eines Kartoffelbreies, mittels welchem schon jetzt in einzelnen Bäckereien ein schmackhaftes Brot hergestellt wird, bestehen, dann aber wird man jedoch wieder zum Gerstenmehl und Mais greifen müssen.
Wie uns versichert wird, besteht jedoch die begründete Aussicht, daß Maismehl heuer nicht in jenen Mengen wie im Vorjahre zur Brotbereitung zur Verwendung gebracht werden wird.
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