13.9.1925
Vor dem Schwurgericht des Landesgerichts in Magedeburg stand vor einiger Zeit eine Meineidsache zur Verhandlung. Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung hatten ergeben, daß mildernde Umstände zuzubilligen waren. Also suchte der Vorsitzende nach solchen und er fand sie auch. In dem von ihm formulierten Urteil waren sie in den folgenden Sätzen enthalten:
"Bei der dem weiblichen Geschlecht allgemeinen Oberflächlichkeit, bei der mangelnden Fähigkeit, unmittelbar Wahrgenommenes von bloßen Schlußfolgerungen überhaupt oder doch in der erzählenden Wiedergabe zu unterscheiden ..."
Für die Bemesssung des Strafmaßes hätte es genügt, die geistigen Mängel in dem vorliegenden Einzelfall als mildernden Umstand anzuführen. Der Vorsitzende Landesgerichtsrat Dr. Gutjahr aber hielt es für nötig, die mildernden Umstände auf das ganze weibliche Geschlecht auszudehnen, dem also "allgemeine Oberflächlichkeit" als mildernder Umstand bei Beurteilung seiner Handlungen zugeschrieben wird.
Galant ist Landesgerichtsrat Dr. Gutjahr jedenfalls nicht. Es wäre nun interessant zu wissen, ob er ein eingefleischter Junggeselle ist oder gar in der Ehe so schlimme Erfahrungen gemacht hat.
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