31.1.1909
Vom 1. Februar d. J. an werden in der verkehrsschwachen Zeit (siehe Telephon-Abonnentenverzeichnis für Oberösterreich und Salzburg, Auflage Jänner 1909, Seite 225) Gespräche zwischen Linz einerseits und Ludwigsburg nebst den Vororten Asperg und Kornwestheim in Württemberg andererseits zugelassen.
Die Gebühr für ein gewöhnliches Dreiminutengespräch beträgt 3 K 60 h (=3 Mark). Für dringende Gespräche, die auch in der verkehrsstarken Zeit zugelassen sind, ist die dreifache Gebühr zu entrichten.
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