19.6.1932
Die Regierung hat den Handels-, Landwirtschafts- und Arbeiterkammern drei Gesetzentwürfe zur Stellungsnahme übermittelt. Der erste Entwurf betrifft die Einführung des freiwilligen Arbeitsdienstes für Arbeitslose. Es soll ein staatlicher Fonds von drei Millionen Schilling geschaffen werden, aus dem den Arbeitslosen für die Leistung freiwilliger Arbeit bei Flußregulierungen, Straßenbauten, Wildbachverbauungen, Entwässerungen usw. eine Tagesentschädigung von 2 Schilling zur Verfügung gestellt werden kann.
Ein zweites Gesetz sieht die Verlängerung der Arbeitslosenfürsorge in der Form der Zahlung von Notstandsaushilfen und der Zuwendung von Lebensmitteln bis 30. Juni 1933 vor. Der dritte Entwurf endlich betrifft die Aufwendung von Bundesmitteln für die Arbeitslosenfürsorge in doppelter Form: als staatliche Zuschüsse zu den Leistungen der Industriellen Bezirkskommissionen und als Beiträge zu den Hilfsaktionen der Länder und Gemeinden für ausgesteuerte Arbeitslose.
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