24.1.1932
Wie vom Bundeskanzleramt (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) zur Kenntnis gelangt ist, wiederholen sich die Fälle, daß Gendarmeriebeamte bei Ausübung ihres Dienstes sich von Privatpersonen mit einem Frei- oder sogenannten Willkommenstrunk bewirten lassen. Dies hat zu übler Nachrede in der Bevölkerung geführt. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit veröffentlicht nun in der letzten Nummer der Verlautbarungen für die österreichische Bundesgendarmerie eine dienstliche Verfügung, in der die einschlägigen Bestimmungen der Gendarmerieinstruktion dahin erläutert werden, daß den im Dienste stehenden Gendarmeriebeamten auch die Annahme eines Frei- oder sogenannten Willkommenstrunkes strengstens untersagt ist.
Durch die Berufung auf das Bestehende Verbot - heißt es in dieser Verfügung weiter - wird der Möglichkeit, daß in manchen Gegenden die Ablehnung eines solchen Trunkes von den anbietenden Personen als Kränkung empfunden werden könnte, am besten begegnet werden.
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