Das Radfahren der Priester verboten.
Der Bischof von Straßburg hat in einem Rundschreiben an die Geistlichkeit des Bistums den Priestern das Radfahren aufs neue sehr strenge verboten. Anlaß zu dieser Verfügung scheint eine Anzahl Artikel gewesen zu sein, in denen in der "Straßburger Post" aus allen Teilen des Elsasses Meldungen über das ungewohnte Bild radfahrender Priester gemeldet wurde. Die "Post" hat denn auch das Rundschreiben des Bischofs zuerst veröffentlicht.
Historischer Zeitungsartikel: Volksblatt für Stadt und Land, 18.8.1905