Ein verbotenes Geheimmittel.
In Zeitungsinseraten wird durch das Alkolin-Institut in Kopenhagen unter der Bezeichnung Alkolin ein unfehlbares Heilmittel gegen Trunksucht in reklamehafter und offenkundig nur auf die Ausbeutung des Publikums berechneter Weise angepriesen. Da dieses Präparat als ein Geheimmittel zu betrachten ist, erscheint dessen Vertrieb auf Anordnung der n-ö. Statthalterei hin unzulässig.
Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 31.5.1908