6.10.1906
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in der Sitzung vom 25. Juni d. J. beschlossen, am Grieskai südlich der Albrechtbrücke einen täglichen Produktenmarkt abhalten zu lassen, wobei von den den Markt beschickenden Produzenten auf die Dauer eines Jahres kein Platzgeld eingehoben werden wird. Die Eröffnung dieses Marktes erfolgt am 15. Oktober d. J.
Die auf diesem Markte zulässigen Waren sind: unbedingt zulässig: Gemüse, Obst und Geflügel im kleinen, Pilze, Eier, Milch und deren Produkte, Wachs und Honig, Sämereien, Ölkuchen, Waldbesen, Kienholz und Zinnkraut; bedingt, das ist zeitweilig und in geringerem Umfange: Naturblumen, Pflanzen, Kränze, Öle, Getreide, Mehl, Fett, Fleischwaren, im Wege der Hausindustrie hergestellte Holzwaren, Wild, Landwürste und Maisstroh.
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