27.4.1921
Im Einlauf zur gestrigen Sitzung des Nationalrates befand sich der am 10. März abgeschlossene Vertrag zwischen Oesterreich und der Tschecho-Slowakei, bezüglich der Regelung der Thayagrenze von Zaisa bis Baumöhl, des Grenzzuges bei Feldsberg und des Grenzverkehrs an diesen Strecken. Von Bedeutung ist der Artikel 7, in welchem sich die Tschecho-Slowakei verpflichtet, auf das Südufer der Thaya keine militärischen Kräfte zu verschieben.
Gezeichnet ist der Vertrag, der zum erstenmal in deutscher und tschechischer Ausfertigung dem Nationalrat vorgelegt wird, vom Sektionschef Davy für Oesterreich und dem Sektionschef Roubik für die Tschecho-Slowakei.
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