13.11.1910
Bekanntlich liegt der Eisensteiner Grenzbahnhof je zur Hälfte auf österreichischem und auf bayerischem Gebiet. Ueber dem Vestibül des Bahnhofes, das von der Grenze durchschnitten wird, befinden sich Wohnungen für die Bahnbeamten. Einem dieser Beamten, der auf österreichischem Gebiete schläft, aber in Bayern wohnt, wurde nun in dem österreichischen Teile der Wohnung ein Kind geboren.
Die Taufe vollzog der Seelsorger von Bayrisch-Eisenstein, aber das Bürgermeisteramt dortselbst verweigerte die Eintragung in das Geburtsregister und die Ausstellung eines Geburtsscheines mit der Begründung, daß das Kind im Auslande geboren wurde. Ebenso verweigerte der Seelsorger von Oesterreichisch-Eisenstein die Eintragung, weil das Kind nicht dort getauft wurde.
Auf die Meldung des Bahnbeamten wurden zwischen den Behörden beider Staaten Verhandlungen eingeleitet, deren Abschluß man mit großem Interesse entgegensieht.
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