Die Verunstaltung der Landschaft durch Reklametafeln.
Die Verunstaltung der Landschaft durch Reklametafeln, welche auch in diesem Bl. gegeißelt wurde, erregt auch in anderen Ländern Anstoß. So beschloß die französische Kammer einen Gesetzentwurf, nach dem für Reklametafeln eine besondere Steuer bestimmt wird. Auch im niederösterreichischen Landtag wurde von Abg. Silberer ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Aufstellung von Reklametafeln an die Bewilligung der zuständigen Gemeinde bindet und ausdrücklich erklärt, daß solche Tafeln verboten werden können, wenn dadurch die landschaftliche Schönheit der Umgebung beeinträchtigt oder der freie Ausblick behindert wird.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Landwirtschaftliche Zeitung, 27.7.1912