Tirol fordert Gesundheitsatteste zur Eheschließung.
Der Tiroler Landtag nahm den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des nur noch in Tirol und Vorarlberg bestehenden, für Lohnarbeiter, Gesellen, Tagwerker und Inwohner geltenden Zwanges der Beibringung eines Ehekonsenses der politischen Behörde ohne Debatte an, ebenso die vom Verfassungsausschuß beantragte Resolution, worin die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes aufgefordert wird, durch den eine gesundheitliche Ueberprüfung der Ehewerber bezüglich des Vorhandenseins ansteckender Krankheiten zu einer Bedingung der Eheschließung gemacht werden soll.
Historischer Zeitungsartikel: Die Neue Zeitung, 29.1.1921