11.12.1908
Die derzeitigen parlamentarischen Verhältnisse lassen es ganz ungewiß, ob und wann die dem Abgeordnetenhause vorliegenden Gesetzesentwürfe betreffs der Erwerbung der österreichischen Eisenbahnlinien der österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft, sowie einiger besonderer Teile des Vermögens dieser Gesellschaft, ferner der österreichischen Nordwestbahn und der südnorddeutschen Verbindungsbahn durch den Staat der Erledigung zugeführt werden.
Durch die erwähnten Gesetzesvorlagen sollen die am 21. Oktober d. J. zwischen der Regierung und den genannten Gesellschaften abgeschlossenen Uebereinkommen, die seither die Zustimmung der Generalversammlung der Gesellschaftsaktionäre vom 29. und 31. Oktober erhalten haben, der verfassungsmäßigen Genehmigung zugeführt werden.
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