24.12.1909
Das Kriegsministerium hat verfügt, daß die Truppenärzte gelegentlich der Belehrung der Mannschaft über die in den Kasernen und sonstigen militärischen Unterkünften geübten Maßnahmen zur Verhütung der Geschlechtskrankheiten auch das wichtige Kapitel über die schädlichen Wirkungen des Alkohols, insbesondere des Branntweins und des Alkoholmißbrauchs in moralischer und gesundheitlicher Beziehung eingehend und leichtfaßlich zu erörtern haben.
Diese Belehrung hat zweimal im Jahre: zur Rekrutenzeit im Herbst und nach der Standesergänzung im Frühjahr stattzufinden. Für etwa notwendige Dolmetsche bei der Belehrung hat das betreffende Kommando vorzusorgen. Für jene Leute, welche verhindert waren, bei dem Vortrage des Arztes zu erscheinen, hat eine Nachtragsbelehrung unbedingt stattzufinden. Diesem Erlasse gemäß haben auch Offiziere und Gleichgestellte diesbezüglich belehrend auf die Mannschaft einzuwirken.
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