24.7.1936
Das Landgericht Berlin hat soeben eine Entscheidung gefällt, dergemäß ein Jude nicht das Amt eines Vormundes bekleiden darf, selbst wenn das Mündel volljüdisch ist. Begründet wird dies damit, daß der Staat Ehrenämter an Juden grundsätzlich nicht verleihe und das Amt eines Vormundes ein Ehrenamt sei.
Berliner Meldung, Juli 1936WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
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