23.6.1936
Auf einem Gebiet allerdings haben die Nürnberger Gesetze einen von der großen Oeffentlichkeit viel zu wenig beachteten Rückzug angetreten. Das ist die Abschwächung oder die teilweise Verleugnung des Arierbegriffs. Hier haben die Nürnberger Gesetze nicht nur Halt geboten, sondern sie haben bewußt ein religiöses Element neben und zum Teil über die rassischen Erwägungen gesetzt.
Für alle zur Hälfte aus jüdischem Blute (zwei Großeltern) stammenden Personen wird bestimmt, daß sie das vorläufige deutsche Reichsbürgerrecht, das den Juden aberkannt worden ist, besitzen, wenn sie christlichen Glaubens sind. Dadurch sind jetzt viele Tausende Mischlinge aus dem Bereich der Juden "ausquartiert" und vorläufig zu Ariern "erhoben" worden.
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