22.5.1936
Vor dem Schöffengericht in Pirna wurde einem 63 Jahre alten Angeklagten zur Last gelegt, als Jude entgegen dem Gesetz zum Schutz deutscher Ehre eine arische Hausgehilfin unter 45 Jahren beschäftigt zu haben (es handelt sich um ein 15jähriges Mädchen). Ferner soll er am 30. Jänner aus dem Fenster seiner Wohnung die Fahne des Reiches gehißt haben, was Juden verboten ist.
Der Angeklagte gab an, daß er wohl von jüdischen Eltern abstamme, aber als Junge zum christlichen Glauben übergetreten sei. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Monaten Gefängnis. Der Einwand des Angeklagten, er falle nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes, sei rechtsirrig. Ausschlaggebend sei die Abstammung, nicht aber das Glaubensbekenntnis oder andere Gesichtspunkte.
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