11.2.1936
Berlin, 9. Februar. (Z. T. A.)
Der frühere evangelische Pfarrer Georg Althaus hatte sich vor dem Sondergericht in Braunschweig zu verantworten, weil er seine Konfirmanden aufgefordert hatte, sich nicht an dem Geschrei gegen die Juden zu beteiligen. Er schloß seine Rede mit den Worten: "Gott schütze das arme, gehetzte Volk!" Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
In der Urteilsbegründung wird hervorgehoben, daß es zwar Sache der Kirche sei, ob sie dulden wolle, daß ein Geistlicher den Schöpfer anrufe, der selbst dieses Volk wegen seiner Untugenden heimatlos gemacht haben. Es sei jedoch auf das schärfste zu verwerfen, daß ein Geistlicher das Judenvolk als schutzbedürftig und gehetzt hinstelle, wenn Partei, Staat und Volk von ihrer Notwehr (!) rechten Gebrauch machen.
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