28.5.1926
Wie aus Innsbruck gemeldet wird, hat die Tiroler Landesregierung auf Grund einer Beschwerde eines Teiles der Bevölkerung von Lans gegen das dort neu errichtete Familiensonnenbad unter anderem eine Badekleiderverordnung erlassen, in der die Bedingung gestellt wird, daß am Lansersee überhaupt nur anständige Badeanzüge benützt werden.
Dieser Forderung entsprechen nur solche, die bei beiden Geschlechtern auch den Oberkörper und mindestens die obere Hälfte der Oberschenkel bedecken mit gänzlichem Ausschluß von Trikotstoffen. Die Frauen haben außerdem Badekittel zu tragen.
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