15.6.1944
Das ist schon allerhand, was sich dieser Josef Mitterndorfer aus Gmunden leistete. Er hat nicht nur des öfteren feindliche und neutrale Sender abgehört und feindliche Meldungen über die Kriegslage verbreitet, sondern sogar an französische Kriegsgefangene weitererzählt.
Er wurde deshalb vom Sondergericht beim Landgericht Linz wegen verbotenen Abhörens fremder Sender, Weiterverbreitens des Gehörten und verbotenen Verkehrs mit Kriegsgefangenen zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.
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