Sperrstundenverlängerung in Oberösterreich.
Die oberösterreichische Landesregierung hat gestattet, daß während der Sommermonate, das ist vom 15. Juni bis 30. September die Sperrstunde der Gast- und Schankgewerbe-Betriebe allgemein bis 12 Uhr, der Kaffeehäuser, Bars und Nachtlokale in den Städten und Märkten bis 2 Uhr erstreckt wird, und zwar wie im Vorjahre auch heuer schon ab 1. Juni.
Historischer Zeitungsartikel: Bauern-Zeitung, 4.6.1925