15.3.2006
17.3.1921
In Wien gilt für Gastwirtschaften noch immer das Verbot der Herstellung und Verabreichung gewisser Speisen, die Herstellung und Verabreichung gebackenen Fleisches und von Mehlspeisen, die in zerlassenem Fett ausgebacken werde. Da die staatliche Bewirtschaftung hinsichtlich der meisten Fleischsorten und des Schweinefettes aufgehoben worden ist, hat der Bürgermeister als Landeshauptmann eine Verordnung erlassen, durch welche alle Einschränkungen für die Speisenzubereitung in Gastwirtschaften in Wien aufgehoben werden, mit einer Ausnahme.
Nach wie vor dürfen in Butter gebackene Speisen und Tunken, die unter Verwendung von Butter bereitet werden, nicht verabreicht werden, ebenso bleibt die Verabreichung von roher oder zerlassener Butter in diesen Gaststätten verboten. Diese Verordnung wird heute Donnerstag im Landesgesetzblatt für Wien verlautbart werden und tritt sofort in Kraft. Alle übrigen Sparmaßnahmen bezüglich Fleisch und Fett gemäß der Verordnung der Landesregierung vom 19. Juli 1920 bleiben unverändert.
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