17.5.2006
21.5.1921
In Oberösterreich will man an Stelle der zwangsweisen Milchlieferung eine vertragsmäßige auf Grund von Milchlieferungsverträgen treten lassen, welche zwischen landwirtschaftlichen Genossenschaften (Molkerei, Lagerhaus) oder eigenen Milchlieferungsgenossenschaften mit den Abnehmergemeinden abgeschlossen werden können. Solche vertragsmäßig liefernde Kuhhalter treten mit ihren Milchlieferungen aus dem behördlichen Lieferzwange.
Der Preis der Vollmilch, frei Verladestation, war mit K 11 gedacht. Diese Reform sollte mit einiger Verzögerung durch die Landesregierung am 15. Mai ins Leben treten. Wenn, bemerkt hiezu das Organ der oberösterreichischen Landwirtschaftsgesellschaft, die Milchversorgung der Städte gehoben werden soll, so ist der geschilderte Vorgang die einzige Möglichkeit, die zum Ziele führt.
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