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Gratulationsbild von Friedrich Kürner-Stockhamer
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ARTIKEL:

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21.3.2006

Welser Rundschau

Friedrich Kürner-Stockhamer, 80. Geburtstag

Das 80. Lebensjahr vollendete Friedrich Kürner-Stockhamer.
Gratulationsartikel: Welser Rundschau, 21.3.2006

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23.3.1926

Die Neue Zeitung

Jede Zensur ist aufgehoben.

Die Ortsgruppe Linz des Freidenkerbundes in Oesterreich hatte beim Bundeskanzleramt Beschwerde eingelegt, weil ihr die Aufführung eines Tendenzstückes nur vor Vereinsmitgliedern und namentlich geladenen Gästen erlaubt worden war. Das Bundeskanzleramt wies aber die Beschwerde ab. Der Freidenkerbund richtete nun gegen diese Entscheidung des Bundeskanzleramtes eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in welcher darauf verwiesen wurde, daß durch dieselbe der Art. 13 des Staatsgrundgesetzes sowie der Beschluß der provisorischen Nationalversammlung vom Oktober 1918, mit welchem die Zensur abgeschafft wurde, verletzt erscheint.

Es wird dabei ausgeführt, daß mit dem Beschluß der Nationalversammlung, in dem es hieß: Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben, auch die Theaterzensur beseitigt wurde und nicht, wie das Bundeskanzleramt vermeint, lediglich die Pressezensur.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun gestern erkannt, daß durch die Entscheidung des Bundeskanzleramtes das Gesetz im Punkt 1 des § 149 des Verfassungsgesetzes verletzt wurde. Diese Entscheidung wurde daher aufgehoben.

In der Begründung wurde erklärt, daß § 149 als Bundesverfassungsgesetz erklärt wurde, in welchem der Beschluß der Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 aufgenommen ist, damit ist jede Zensur aufgehoben. Wenn jede Zensur aufgehoben ist, so gilt dies aber auch für die Theaterzensur.

Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof am 11. Dezember 1919 ausgesprochen, daß sich die Verschärfung der Zensur nur auf die Pressezensur bezieht. Allein die Rechtslage hat sich seither wesentlich verändert, indem der Beschluß bezüglich der Abschaffung jeder Zensur Verfassungsgesetz wurde und daher der Verfassungsgerichtshof an seinem früheren Ausspruch nicht mehr festhalten konnten.

Historischer Zeitungsartikel: Die Neue Zeitung, 23.3.1926

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