23.11.2005
18.11.1920
Ein in London kürzlich eingesetzter Ausschuß zur Untersuchung der Art und Grenzen der Hilfe, die weibliche Polizisten bieten könnten, hat als eines der wenigen erfreulichen Ergebnisse des Krieges feststellen können, daß er den Nutzen der Frau für bestimmte polizeiliche Aufgaben erwiesen hat, die früher ausschließlich von Männern versehen wurden.
Der Ausschuß gibt ferner seiner Auffassung Ausdruck, daß man in dicht bevölkerten Bezirken, wo Verbrechen gegen Frauen nicht selten sind, nicht nur Verwendung, sondern sogar dringenden Bedarf an weiblichen Polizisten hat. Man hat daher in London eine weibliche Streifpolizei ernsthaft in Aussicht genommen. Sie soll Schutzleute, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Offiziere umfassen, gerade so wie die männliche Polizei.
Das Gehalt eines gewöhnlichen Schutz-"Mannes" soll mindestens 50 Schilling wöchentlich betragen. Als Eintrittsalter schlägt man die Grenzen von 25 und 30 Jahren vor. In dem Entwurf wird als wesentlich betont, daß die Polizeifrau sich als geeignet für den Beruf erweisen muß, gerade so wie die Männer; ferner wird als rätlich empfohlen, daß die Frau mit nicht mehr als sieben Stunden Patrouillendienst belastet wird.
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