Ein Gastarbeitervertrag zwischen Österreich und der Schweiz
Montag wurde zwischen Österreich und der Schweiz eine Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeiternehmern abgeschlossen, wonach pro Kalenderjahr fünfzig Angehörige jedes der beiden Staaten im Alter zwischen achtzehn und dreissig Jahren ein Arbeitsverhältnis eingehen können, um sich beruflich zu vervollkommnen. Diese Vereinbarung wird am 1. Mai in Kraft treten.
Historischer Zeitungsartikel: Arbeiter-Zeitung, 21.3.1956