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Gratulationsbild von Rudolf Streicher
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ARTIKEL:

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22.3.2005

Vöcklabrucker Rundschau

Rudolf Streicher, 90. Geburtstag

Rudolf Streicher ist 90. Ehrenbürger und Ehrenringträger Rudolf Streicher ist 90. Beim Auracher Altbürgermeister, der mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, stellten sich zahlreiche Gratulanten ein. Streicher wurde 1915 als fünftes von sieben Kindern am Prollgut in Raschbach geboren. 1933 verlor er seinen Vater, 1939 musste er in den Krieg. Nach seiner Rückkehr stellte er seine Kraft unter anderem in den Dienst der Gemeinde: 1949 wurde er in den Gemeinderat gewählt, 1961 übernahm er das Bürgermeisteramt. In seiner Ära entstanden 23 Güter- und Ortschaftswege, Forststraßen und die Liftstraße zum Hongar. Schwimmbad, Aufbahrungshalle und Kindergarten gehen ebenfalls auf sein Wirken zurück. Außerdem war Streicher von 1952 bis 1979 Kapellmeister der Trachtenmusikkapelle. Neben Ehrenring und Ehrenbürgerschaft wurde der Auracher 1984 auch mit dem Goldenen Verdienstzeichen der Republik ausgezeichnet. Mit einem Ehrensalut ließen die Prangerschützen Kons. Franz Bucar hochleben, der seinen 80. Geburtstag feierte. Der Künstler, wie Streicher Ehrenringträger der Gemeinde, hat bei vielen Aurachern die Freude an der Volkskunst (Kerbschnitz-Kurse) geweckt. Der geschnitzte Holzbrunnen am Marktplatz, das Schützen-Kreuz und die restaurierte Schimpl-Kapelle sind ebenso Zeugen seiner Arbeit wie die Kirchenfresken, die bereits zweimal von ihm restauriert wurden. Außerdem hat sich Bucar um die Erhaltung und Erfassung zahlreicher Kleindenkmäler verdient gemacht.
Gratulationsartikel: Vöcklabrucker Rundschau, 22.3.2005

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23.3.1915

Innsbrucker Nachrichten

Ein Ostereier-Verbot.

Den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechend, welche eine größtmöglichste Sparsamkeit mit allen Lebensmitteln zur allgemeinen Pflicht machen, hat die Bezirkshauptmannschaft Lienz am 20. d. M. verfügt, daß, um den besonders in der herannahenden Osterzeit stark hervortretenden Verbrauch von Eiern hinanzuhalten, im Interesse der Bevölkerung der Verkauf und überhaupt jede Inverkehrsetzung von gefärbten Eiern (den sogenannten Ostereiern) bis auf weiteres untersagt werde. Zuwiderhandelnde werden bestraft.

Der Bevölkerung wird es auch dringend angeraten, im Hausbedarfe sparsam mit diesem wichtigen Nahrungsmittel umzugehen und übrigbleibende Vorräte der Konservierung zuzuführen. Die Bezirkshauptmannschaft spricht die Erwartung aus, daß die Bevölkerung, deren Sparsamkeit in diesen Zeiten anerkannt werden muß, dieser Maßnahme der Behörde, welche ausschließlich im Interesse des Gemeinwohles erlassen wurde, volles Verständnis entgegenbringt und die Behörde in ihren Bestrebungen tatkräftigst unterstützt.

Historischer Zeitungsartikel: Innsbrucker Nachrichten, 23.3.1915

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