17.8.2005
19.8.1955
Während der zehn Jahre, die Österreich von fremden Truppen besetzt war, mußten zahlreiche Österreicher von österreichischen Gerichten nur deshalb verurteilt werden, weil sie sich gegen irgendeine schikanöse Anordnung der zuständigen Besatzungsdienststellen vergangen hatten. Die Anordnungen der Besatzungsmächte wurden damals bei Gericht den Anordnungen einer österreichischen Behörde gleichgestellt, ja übergeordnet, und Österreicher, die nach österreichischem Recht nichts verbrochen hatten, zu Arrest- oder Gefängnisstrafen verurteilt.
Besonders groß ist die Zahl der Personen, die wegen Waffenbesitzes verurteilt wurden. Manche Jäger, die mit der erlaubten Schrotflinte kein Rotwild zu Tode quälen wollten und den von der Besatzung verbotenen Kugelstutzen benutzten, erhielten deshalb Strafen bis zu drei Jahren, obwohl sie einen gültigen Waffenpaß in der Tasche hatten.
Vielen ist seither die Strafe im Gnadenweg erlassen worden. Aber noch immer gibt es etwa zweihundert bis dreihundert Personen, die unter den Straffolgen zu leiden haben. Sie können davon nur durch eine Amnestie befreit werden. Das Parlament wird wohl ein solches Gesetz oder auch eines über die begünstigte Tilgung der Besatzungsstrafen zu beschließen bereit sein.
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