16.5.2006
11.5.1920
Das Staatsamt für Volksernährung hat auf Grund von Verhandlungen mit der norwegischen Regierung den Bezug einer größeren Menge gesalzener Heringe gesichert, wobei die norwegische Regierung in entgegenkommender Weise den Kaufpreis für mehrere Jahre gestundet hat. Ein Teil der Ware ist bereits eingelangt, der Rest befindet sich auf dem Wege, so daß mit der Ausgabe schon in der nächsten Zeit begonnen werden kann.
In Wien wird der Verkauf durch die Konsumentenorganisationen und die Händlerschaft ohne Bindung an eine Lebensmittelkarte erfolgen. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, die Heringe nach Gewicht und zwar das Kilogramm zum Preise von 21 Kronen, im kleinen abzugeben. Die Heilanstalten erhalten ihren Bedarf im Wege der Wirtschaftsstelle der Wiener Krankenanstalten, die übrigen Anstalten im Wege des Wiener Magistrats, Bezirkswirtschaftsamt Stelle IV, gedeckt.
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