9.11.2005
18.10.1955
Reisende, die nach Österreich kommen, sollen Gegenstände des persönlichen Gebrauches, darunter Fahrräder, Zelte und andere Campingausrüstungen, Photoapparate, Reiseschreibmaschinen, persönlichen Schmuck, Kinderwagen, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren und geringe Mengen Parfüm zollfrei mitnehmen dürfen.
Dies bestimmt ein Abkommen über Erleichterungen im Reiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, dem Österreich beitrat, weil es als Fremdenverkehrsland an solchen Erleichterungen sehr interessiert ist. Die Regierung hat das Abkommen dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegt.
Ein ähnliches Abkommen, mit dem sich der Nationalrat gleichfalls beschäftigen wird, betrifft die freie Einfuhr ausländischer Kraftfahrzeuge zu vorübergehenden Fahrten in Österreich im internationalen Verkehr.
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