27.9.2005
1.10.1925
Die Aerztegebühr der Bundesangestellten war bisher im Nachhinein zu entrichten. Vom 1. Oktober angefangen tritt hierin nun eine Aenderung ein, die in folgendem besteht: Es sind neue Formulare angefertigt worden, auf die der Bundesangestellte bei Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe ungebrauchte Postmarken im Betrage der jeweils zu entrichtenden Gebühr (1 S, 2 S, 50 g) aufzukleben und bei der ärztlichen Visite abzugeben hat.
Die zur Verwendung gelangten Postmarken sind nicht zu entwerten. Es empfiehlt sich daher, daß sich die Bundesangestellten in ihrem eigenen Interesse rechtzeitig mit den neuen Drucksorten und Postmarken versehen, da sie nach dem 1. Oktober nur im Falle der Einhaltung beider Vorschriften von den Vertragsärzten zum Vertragstarife behandelt werden. Die neuen Formulare enthalten die näheren Bestimmungen über die vom 1. Oktober an geltende Entrichtungsform der Aerztegebühr.
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