9.8.2005
27.7.1920
Eine heute ausgegebene Verordnung der Landesregierung hält einige Sparmaßnahmen bezüglich Fleisch- und Fettverbrauch aufrecht und wurde deshalb nötig, weil das Staatsamt für Volksernährung vor kurzem eine Reihe überholter Ernährungsvorschriften aufgehoben, jedoch gleichzeitig die Landesregierungen angewiesen hatte, einige besonders wichtige Bestimmungen im eigenen Wirkungskreise bestehen zu lassen.
Darunter gehört das Verbot, in Gasthäusern und sonstigen Speisestätten Fleisch- und Mehlspeisen, die in geschmolzenem Fett gebacken sind, und rohe oder zerlassene Butter zu verabreichen, ferner das Verbot, Fleischkonserven zu erzeugen, fette Füllmassen gewerbsmäßig für Zuckerbäckerwaren zu verwenden und Mehlspeisen gewerbsmäßig in zerlassenem Fett auszubacken.
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