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ARTIKEL:
  • Publikation: Braunauer Rundschau, 21.12.2005
  • Vorname: Karl
  • Familienname: Feldbacher
  • Wohnort: Braunau
  • Jubiläum: 97. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 16.12.1908
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

Logo der Zeitung »Braunauer Rundschau«

21.12.2005

Braunauer Rundschau

Karl Feldbacher, 97. Geburtstag

Karl Feldbacher vollendete am 16. Dezember 2005 das 97. Lebensjahr.
Gratulationsbild von Karl Feldbacher
Foto: © Baier
Gratulationsartikel: Braunauer Rundschau, 21.12.2005

Historisches Logo der Zeitung »Pester Lloyd«

16.12.1908

Pester Lloyd

Ein zeitgemäßer Antrag.

Man schreibt uns aus Wien:

Oesterreich erfreut sich bekanntlich eines total veralteten Strafgesetzes, das eigentlich über hundert Jahre alt ist und nur in "verneverter" Form im Jahre 1852 neu redigiert und publiziert wurde. Dieses Gesetz hat einen § 522, in dem die Hazardspiele verboten und mit einer Strafe von 10 bis 900 Gulden belegt sind. Außerdem aber bestimmt das Gesetz, daß Ausländer, die wegen dieser Uebertretung in Strafe verfallen, aus Oesterreich abzuschaffen sind.

Ein Hofdekret vom Jahre 1840 und Ministerialverordnungen aus den Jahren 1854 und 1857 zählen die verbotenen Spiele auf, und unter diesen sind auch das Färbeln, Makao, Grad oder Ungrad und das gewöhnliche Tartel, auch Judentartel genannt, aufgezählt. In den Städten kommt dieser Gesetzesparagraph, insofern es sich um das gewöhnliche Tarteln handelt, kaum zur Anwendung, wohl aber auf dem Lande, wo die Gendarmerie, der, wie jedem Anzeiger, ein Drittel des Strafgeldes zufällt, über die "boni mores" beim Kartenspiel wacht.

Da nun ungarische Staatsbürger als Ausländer zu behandeln sind, ist es wiederholt vorgekommen, daß Geschäftsreisende aus Ungarn, die sich in irgend einem gottverlassenen Neste die Zeit mit Tarteln vertreiben, dabei erwischt, abgestraft und - abgeschoben wurden. Das Schlimme ist, daß sie dann ihren Beruf in Oesterreich nicht gefahrlos ausüben können, weil sie, wenn sie erkannt werden, obendrein noch wegen Reversion bestraft werden können.

Wie das ganze österreichische Strafgesetz, so ist auch diese Bestimmung unzeitgemäß und veraltet, und man muß es daher dem Abgeordneten Dr. v. Mühlwerth und Genossen Dank wissen, daß sie in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses die Ausmerzung dieser drakonischen Bestimmung beantragt haben.

Hoffentlich mit Erfolg.

Historischer Zeitungsartikel: Pester Lloyd, 16.12.1908

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