1.3.2006
28.2.1946
Wir werden von US-Army, Grenzkontrollbehörden, ersucht, eine allgemein falsche Auffassung bezüglich Strafen für ungesetzlichen Grenzübertritt zwischen Oesterreich und Deutschland berichtigen zu helfen.
Es wird allgemein geglaubt, daß in allen solchen Fällen ein sechsmonatliches bedingtes Urteil gefällt wird. Tatsächlich werden jedoch Urteile von 3-6 Monaten gefällt. Diese müssen im Zuchthaus Suben abgeleistet werden.
Allein im Bezirk Schärding wurden während der Zeit vom 16. Jänner bis 15. Februar 1946 insgesamt 190 Personen wegen ungesetzlichen Grenzübertrittes verhaftet und abgeurteilt.
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