16.11.2005
12.11.1925
Das Bundesministerium für Finanzen hat für eine Anzahl Chemikalien und Arzneien die Zollfreiheit deklariert. Ab 8. d. ist die Einfuhr folgender Chemikalien, Arzneien und Drogen nach Oesterreich freigegeben: Chinin, Salvarsan, Kodein, Kokain, Jodoform sowie alle Salze, die aus diesen erzeugt werden.
Ferner sind noch mehrere andere Chemikalien und Arzneistoffe vom Einfuhrzoll befreit worden. Die Zollfreiheit gilt jedoch nur für lose Packungen und nicht für Tabletten oder besonders kondensierte Erzeugnisse.
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