WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE

Startseite.

Schriftzug WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE


495 Gratulationsartikel gefunden

[ Übersicht & Neue Auswahl ]


Beitrag 480 von 495

Zurück | Vor

Gratulationsbild von Maria Pumberger
GRATULATIONS-
ARTIKEL:
  • Publikation: Rieder Rundschau, 8.6.2005
  • Vorname: Maria
  • Familienname: Pumberger
  • Wohnort: Gurten
  • Jubiläum: 80. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 6.6.1925
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

Logo der Zeitung »Rieder Rundschau«

8.6.2005

Rieder Rundschau

Maria Pumberger, 80. Geburtstag

Maria Pumberger vollendet am 6. Juni 2005 ihr 80. Lebensjahr.
Gratulationsartikel: Rieder Rundschau, 8.6.2005

Historisches Logo der Zeitung »Wiener Zeitung«

6.6.1925

Wiener Zeitung

Ansuchen um Vormerkung des amerikanischen Einwanderungssichtvermerkes.

Laut Mitteilung des amerikanischen Konsulates in Wien, 1. Bez., Stock-im-Eisen-Platz 3, nimmt dieses Konsulat in der Zeit vom 1. bis 30. Juni d. J. Ansuchen um Vormerkung für die Erteilung des amerikanischen Einwanderungssichtvermerkes entgegen. Auch jene Personen, die bereits in den Vorjahren diesbezügliche Ansuchen eingebracht haben, müssen diese Ansuchen neuerlich vorlegen, soll die Vormerkung in Kraft bleiben. Gesuchsformulare sind beim Bundeskanzleramt, Wanderungsamt, Wien, Hoher Markt 5, erhältlich und werden den Parteien gegen Einsendung eines frankierten (15 Groschen oder 1500 Kronen) Retourkuverts zugemittelt werden. Den dem amerikanischen Konsulate vorzulegenden Gesuchsformulare sind keinerlei Dokumente, Affidavits of support usw. anzuschließen und sind die Gesuche dem Konsulate im Postwege einzusenden. Dem Konsulate persönlich überbrachte Ansuchen werden dort nicht angenommen.

Hiezu wird bemerkt: Die österreichische Jahresquote beträgt nur 783 Personen und wird daher selbst von den seit dem Jahre 1923 vorgemerkten Visumwerbern nur ein geringer Teil in dem kommenden Fiskaljahre (1. Juli 1925 - 30. Juni 1926) berücksichtigt werden können. Es besteht somit für jene Personen, die nicht seit den Vorjahren beim amerikanischen Konsulate vorgemerkt erscheinen, keine Aussicht, in den nächsten Jahren das amerikanische Visum zu erhalten. Die vorstehende Verfügung des amerikanischen Konsulates ist keinesfalls als eine Erleichterung der bestehenden Einreiseschwierigkeiten zu werten.

Nochmals werden alle Auswanderungswilligen aufmerksam gemacht, bis zur tatsächlichen Erteilung des amerikanischen Einwanderungssichtvermerkes alle vorbereitenden Schritte zur Abreise, wie Kündigung der Wohnung, Stellung, Verkauf von Habseligkeiten usw., zuversichtlich zu unterlassen. Der amerikanische Einreisesichtvermerk ist vier Monate vom Tage der Erteilung an gültig, es ist daher genügend Zeit vorhanden, daß der Ausreisende seine Angelegenheiten in der Heimat ordnen kann.

Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 6.6.1925

Erzählen SIE uns von früher. Wir veröffentlichen Ihre Geschichte.

Diese Seite an jemanden senden






Zurück | Vor


XHTML | CSS|

WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.

Ein DER LICHTBLICK Projekt.