6.7.2005
15.6.1920
Die leidenschaftlichen Tarockspieler, die begeisterten Praterkegelscheiber, die schweigsamen Schach- und Dominospieler, sowie die Billardkünstler werden von nun an von dem hohen Bewußtsein erfüllt sein, daß ihr Spiel keine bloße Lustbarkeit ist, sondern einen staatserhaltenden Akt darstellt. Denn vor jedem Spiel werden sie sich beim Cafetier oder Gastwirt eine Karte der neuen Spielabgabe lösen müssen, deren Preis je nach der Güte des Lokales sich zwischen 1 und 6 Kronen bewegt.
Diese Karte müssen sie während des Spieles stets zur Hand haben, denn Kontrollorgane werden sie im schönsten Pagatultimo oder im aufregenden Moment einer Mattdrohung mit der Frage stören: "Bitte, Karten vorzeigen!" Wehe dem Spieler, der keine Karte besitzt, oder eine Karte vom Tag vorher vorweist, oder die Karte von einem anderen Spieler erworben hat. Er wird nach § 6 Absatz 2 des Spielabgabegesetzes bestraft. Die Inhaber der Gastlokale müssen sich die Kontrollblocks in der Staatsdruckerei beschaffen. Einstweilen ist der Apparat, der zur Einhebung dieser Steuer in Bewegung gesetzt wird, noch sehr umfangreich. Wenn die Steuer später pauschaliert wird, dürfte sie sich einträglicher gestalten.
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