10.1.2006
10.1.1926
Am 1. Jänner ist das neue Verwaltungsstrafgesetz in Wirksamkeit getreten, das eine für die weitesten Kreise der Baugewerbetreibenden und auch des Publikums wichtige Bestimmung enthält. Es wird nämlich strafbar erklärt, wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, und wer einem anderen vorsätzlich die Begehung einer solchen Uebertretung erleichtert.
Infolge dieser Gesetzesbestimmung wird nunmehr nicht nur der Pfuscher, sondern auch der Besteller von Pfuscherarbeiten - weil Pfuscherei eine Verwaltungsübertretung ist - bestraft.
Seit vielen Jahren hat die Genossenschaft der Bau- und Steinmetzmeister in Wien sich bemüht, die Pfuscher, diese Schädlinge des Gewerbestandes, die besonders die Baugewerbetreibenden ruinieren, auszumerzen. Nun wird man nicht bloß die Pfuscher, sondern auch die Anstifter und Besteller solcher Unbefugter zur Verantwortung ziehen können.
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