22.2.2005
23.2.1925
Wie der "Korr. Herwei" von maßgebender parlamentarischer Seite mitgeteilt wird, beabsichtigt die Regierung, einen sogenannten Erhaltungsfonds zu schaffen, aus welchem diejenigen Rentner, die wegen ihres hohen Alters oder wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, eine Rente erhalten sollen. Diese Renten wären dann keine Almosen mehr, sondern würden den Charakter sozialer Renten tragen. Darüber hinaus kann die Regierung nicht gehen, weil hiezu die finanziellen Mittel fehlen.
Die größte Schwierigkeit bildet die Frage, aus welchen Mitteln dieser Erhaltungsfonds dotiert werden soll. Hier besteht der Plan, die Gemeinden, Banken, Eisenbahngesellschaften, kurzum alle jene Körperschaften und Institute heranzuziehen, die Obligationen, Schuldscheine und andere Anlagepapiere herausgegeben haben. Die Versicherungsgesellschaften sollen von der Verpflichtung, für diesen Erhaltungsfonds beizusteuern, ausgenommen werden, da geplant ist, gleichzeitig mit der Schaffung dieses Fonds eine allgemeine Erhöhung der Leibrenten vorzunehmen.
Ein ernstlicher Widerstand der Versicherungsgesellschaften gegen die Aufwertung der Leibrenten wäre nutzlos, da weder die Regierung noch die Mehrheitsparteien sich der berechtigten Forderung der Rentner, daß die Bezüge aus den mit gutem Gelde angelegten Leibrenten valorisiert ausbezahlt werden müssen, länger verschließen können. Im übrigen würden bei einem Entgegenkommen die Versicherungsgesellschaften nur profitieren, da dann das geschwundene Vertrauen der bitter enttäuschten Bevölkerung zu diesen Gesellschaften wiederkehren und die jetzt bestehende große Abneigung, sich versichern zu lassen, wieder beseitigt würde.
In den Kreisen der Mehrheitsparteien rechnet man damit, daß der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Erhaltungsfonds noch vor Ostern im Nationalrat eingebracht und erledigt wird.
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